
Arbeitsunfähigkeit
Arbeitsunfähigkeit ist ein juristischer, kein medizinischer Begriff, führt aber häufig zu Irrtümern und Nachteile für den Patienten. Deshalb macht es Sinn, eine Abklärung vorzunehmen, um herauszufinden, ob eine genuin medizinische Erkrankung vorliegt. Aber auch diese rechtfertigt nicht a priori eine Arbeitsunfähigkeit, denn eine Diagnose alleine reicht nicht aus: erst wenn durch eine Erkrankung Fähigkeiten und Fertigkeiten so beeinträchtigt sind, dass eine bestimmte Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann, spricht man von einer medizinisch erklärbaren Arbeitsunfähigkeit.
Komplizierter wird es, wenn das aktuell immer noch gültige Bio-Psycho-Sozial-Modell berücksichtigt wird. Nach WHO z.B. können psychosoziale Probleme zu Krankheiten führen, werden aber von der Versicherungsmedizin als nicht-krankheitswertig eingestuft.
Ein Gleiches gilt für arbeitsplatzbezogene Arbeitsunfähigkeit.
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